Hier sind die ersten allgemeinen Fragen zum Thema LEADER und Antragsstellung zusammengefasst. Benötigen Sie weitergehende Informationen, dann steht Ihnen u.a. die LEADER Förderrichtlinie hier zum Download bereit oder Sie wenden sich direkt an das Regionalmanagement.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Einen Förderantrag kann zunächst einmal jeder stellen. Dies umfasst private Organisationen wie Vereine, Initiativen, Unternehmen oder Privatpersonen aber auch öffentliche Einrichtungen. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine Anteilsförderung handelt und ein Eigenanteil vom jeweiligen Antragsteller übernommen werden muss. Auch eine Kooperation mehrerer Vereine etc. ist möglich. In jedem Fall muss es jemanden geben, der die Federführung übernimmt und als Hauptantragssteller auftritt.


Was kann gefördert werden?

In erster Linie muss das Projekt in die Regionale Entwicklungsstrategie der Region passen und einen innovativen Mehrwert für die Region bieten. Dafür sind dann z.B. Sachkosten, Baukosten, Personalkosten usw. förderfähig. Ist der Antragssteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist auch die Mehrwertsteuer förderfähig. 


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt maximal 70% der förderfähigen Gesamtkosten bei einer maximalen Summe von 250.000€. Dabei muss ein Projekt von privaten Antragsstellern mindestens eine Förderung von 1.000€ erreichen und bei öffentlichen Antragsstellern von 12.500€, da es sonst unter die Bagatellgrenze fällt und nicht förderfähig ist.


Muss ich einen Eigenanteil leisten?

In der Regel erhalten Sie eine Förderung bis zu 70% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 30% müssen vom Antragssteller selbst aufgebracht werden. Sollten diese über zweckgebundene Spenden stammen, so ist zu beachten, dass immer noch 10% als Eigenanteil des Antragsstellers verbleiben müssen.


Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Als erstes füllen Sie die Projektskizze der Region (s. Downloadbereich) aus. Bei der Erstellung der Projektskizze ist Ihnen das Regionalmanagement gerne behilflich und berät Sie damit schon früh über die Förderchancen des Projekts. Damit das Projekt der LAG vorgelegt und durch diese beschlossen werden kann, benötigen Sie zudem eine Kostenaufstellung. Im weiteren Verlauf müssen diese Kosten detailliert durch verschiedene Angebote plausibilisiert werden. Je nach Projekt benötigen Sie zudem z.B. Nutzungsvereinbarungen für Flächen, die nicht dem Antragssteller selbst gehören, genehmigte Bauanträge etc.


Wann kann ich meine Maßnahme beginnen?

Wichtig: Sie dürfen mit der Umsetzung des Projektes nicht beginnen, bevor Sie den Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung erhalten haben. Damit sind u.a. Auftragserteilungen und Bestellungen/Käufe gemeint. Sollte das Projekt vor Bewilligung begonnen werden, entfällt ein Anspruch auf die Förderung. Den Ablauf von Idee bis zum Abschluss des Projekts haben wir hier noch einmal zusammengefasst.


Wie erhalte ich die Förderung?

Ist Ihr Projekt von der Bezirksregierung bewilligt, können Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. D.h. Sie erhalten Rechnungen für Projektinhalte, bezahlen diese und reichen dann einen Auszahlungsantrag zusammen mit den Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der Bezirksregierung ein. Diese erstattet dann die Kosten auf das von Ihnen angegebene Konto. 


Was gilt es darüber hinaus zu beachten?

Bei Investitionen unterliegen Sie ggf. einer Zweckbindungsfrist, in der Sie für die Aufrechterhaltung und Pflege des Projektinhalts sorgen müssen. Einen genauen Aufschluss darüber enthält der Bewilligungsbescheid. Rabatte, Skonti oder ähnliches sind nicht förderfähig.

Kontakt

Regionalmanagement

Ennepe.Zukunft.Ruhr

 

Voerder Str. 62

58256 Ennepetal

E-mail: rm@ennepe-zukunft-ruhr.de

Tel: 0157 52864751 und 0163 1832846


Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen.